Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 Ss OWi 1414/80

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Dortmund zurückverwiesen.


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