Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 5 SsOWi 1967/80

Tenor

Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.

Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Münster zurückverwiesen.


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