Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 20 U 193/80

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 8. Mai 1980 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg abgeändert.

Die Klage wird dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt, soweit Schadensersatz wegen gestiegener Baukosten verlangt wird.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung über die Kosten, auch über die des Berufungsverfahrens, bleibt dem Schlußurteil vorbehalten.

Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.


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