Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 19 U 199/80

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 3. Juli 1980 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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