Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 6 Ss OWi 1892/81

Tenor

Die Akten werden zunächst zur weiteren Veranlassung auf das Akteneinsichtsgesuch der Verteidiger sowie zur evtl. Entgegennahme einer ergänzenden schriftsätzlichen Äußerung der Verteidiger an das Amtsgericht Recklinghausen zurückgegeben.

Im Anschluß hieran sind die Akten dem Senat erneut zuzuleiten.


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