Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 28 U 149/82

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 12. März 1982 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer für die Klägerin beträgt 14.390,- DM.


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