Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 10 U 158/82

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 7. Mai 1982 verkündete Urteil der 3. Zivilklammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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