Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 WF 739/83

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird abgeändert.

Die Ratenzahlung wird auf 90,- DM herabgesetzt.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlaßt.


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