Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 20 U 378/83

Tenor

Die Berufung und die Anschlußberufung gegen das am 30. August 1983 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bochum werden zurückgewiesen.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger 1/10 und der Beklagten 9/10 auferlegt.


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