Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 20 U 80/84

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 20. Dezember 1983 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.894,- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 11. August 1983 zu zahlen.

Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des ersten Rechtszuges tragen die Beklagte 71 % und der Kläger 29 %.

Die Kosten der Berufung werden zu 79 % der Beklagten und zu 21 % dem Kläger auferlegt.


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