Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 11 U 103/84

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 27. Januar 1984 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert die Klägerin in Höhe von 12.815,61 DM.


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