Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 11 U 251/84

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 18. Juni 1984 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert den Kläger in Höhe von 8.000,-- DM.


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