Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 10 U 86/84

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 3. Februar 1984 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts ... wird, soweit der Rechtsstreit sich nicht durch den vor dem Senat geschlossenen Vergleich vom 4.12.1984 erledigt hat, zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 2/3 der Klägerin und zu 1/3 dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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