Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 VAs 94/85

Tenor

Es wird festgestellt, daß die Hinzuziehung von Angestellten der ... bei der Durchsuchung der Geschäftsräume der ... am 15. August 1985 rechtswidrig war.

Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen.

Der Geschäftswert wird auf 20.000,- DM festgesetzt.


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