Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 12 UF 315/85

Tenor

Auf die Berufungen beider Parteien wird unter Zurückweisung beider Rechtsmittel im übrigen das am 15. Oktober 1985 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengerichts - Essen-Steele teilweise abgeändert und insgesamt neu gefaßt:

Der Beklagte wird verurteilt, folgende monatliche Unterhaltsrente (nachehelicher Unterhalt) - fällig am 1. eines jeden Monats - zu zahlen:

für die Zeit vom 01.04. bis 30.09.1985 in Höhe von je 900,-- DM,

für die Zeit vom 01.10.1985 bis zum 31.12.1993 in Höhe von je 200,-- DM.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 3/4 und dem Beklagten zu 1/4 auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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