Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 18 U 186/86

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 4. April 1986 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Siegen wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert die Klägerin um weniger als 40.000,-- DM.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gem. § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.


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