Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 5 UF 521/86

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 12. August 1986 verkündete Urteil des Amtsgerichts Hagen wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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