Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 20 U 353/86

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 6. Oktober 1986 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 13.640,- DM nebst 4 % Zinsen von 9.846,- DM seit dem 20. Dezember 1985 und nebst weiterer 4 % Zinsen von 3.794,- DM seit dem 29. Mai 1987 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden dem Beklagten auferlegt. Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.


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