Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 18 U 50/87

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 7. Januar 1987 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts xxx geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert die Klägerin um weniger als 40.000,-- DM.


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