Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 UF 279/86

Tenor

Die Beschwerde der Landesversicherungsanstalt Westfalen vom

20. Juni 1986 gegen die den Versorgungsausgleich betreffende Entscheidung des am 20. Mai 1986 verkündeten Verbundurteils des Amtsgerichts

- Familiengericht – Dortmund wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beschwerdeführerin.

Der Beschwerdewert beträgt 1.000,00 DM.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.