Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 Ss 716/88

Tenor

Das Urteil wird mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere große Strafkammer des Landgerichts Paderborn zurückverwiesen.


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