Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 20 W 31/89

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluß der Zivilkammer IV des Landgerichts Detmold vom 20. April 1989 abgeändert.

Dem Antragsteller wird für den Klageantrag vom 14. März 1989 Prozeßkostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt ... in ... beigeordnet. Raten braucht der Antragsteller nicht zu zahlen.


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