Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 26 U 54/89

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 13. Januar 1989 verkündete Urteil der Zivilkammer I des Landgerichts Detmold abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Klägerin werden die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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