Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 10 UF 80/88

Tenor

Auf die Berufung der Antragstellerin wird das am 12. Januar 1988 verkündete Urteil des Amtsgerichts Recklinghausen teilweise abgeändert.

Der Antrag des Antragsgegners, die Antragstellerin zur Zahlung von Unterhalt für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung zu verurteilen, wird zurückgewiesen.

Die Anschlußberufung des Antragsgegners wird ebenfalls zurückgewiesen.

Die erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits bleiben gegeneinander aufgehoben.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden dem Antragsgegner auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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