Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 20 U 113/89

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 26. Januar 1989 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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