Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 8 WF 642/89

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird - soweit den Klägern die nachgesuchte Prozeßkostenhilfe verweigert worden ist - aufgehoben und die Sache zur erneuten Bescheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlaßt.


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