Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 20 U 189/89

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 28. April 1989 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts ... wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 13.000,- DM abzuwenden, sofern nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Kläger kann die Sicherheit durch unbefristete Bürgschaft der Sparkasse ... die Beklagte durch eine solche der ... erbringen.


1 2
3
4
5
6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.