Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 20 U 160/89

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 11. April 1989 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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