Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 26 U 173/89

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 13. Juni 1989 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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