Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 4 U 17/91

Tenor

Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 13. November 1990 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Paderborn abgeändert.

Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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