Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 8 U 173/90

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 7. März 1990 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts ... wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden je zur Hälfte den Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer der Beklagten beträgt je 37.500,- DM.


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