Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 15 W 215/91

Tenor

Der angefochtene Beschluß und der Beschluß des Amtsgerichts vom 14.02.1991 werden aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Der Gegenstandswert des Verfahrens der weiteren Beschwerde wird auf 500,-- DM festgesetzt.


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