Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 5 UF 2/92

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 23. Oktober 1991 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Hagen wird zurückgewiesen.

Auf die Anschlußberufung des Klägers wird das vorgenannte Urteil abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.276,92 DM nebst 4% Zinsen seit dem 16. Dezember 1991 zu zahlen.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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