Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 20 U 218/92

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 22. Mai 1992 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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