Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 20 U 57/94

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 17. Dezember 1993 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der Beklagte verurteilt bleibt, an den Kläger 27.380,62 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 7. März 1992 zu zahlen.

Im übrigen wird das Urteil abgeändert und die Klage abgewiesen.

Von den Kosten 1. Instanz tragen der Kläger 35 % und die Beklagte 65 %, von den Kosten 2. Instanz tragen der Kläger 17 % und die Beklagte 83 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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