Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 13 U 12/95

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 24. November 1994 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert den Kläger in Höhe von 50.000,- DM.


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