Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 20 U 378/94

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15. September 1994 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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