Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 WF 223/95

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluß des Amtsgerichts Herne vom 25. Mai 1995 (17 F 7/95) wird auf Kosten der Antragsgegnerin nach einem Gegenstandswert von 2.000,00 DM zurückgewiesen.


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