Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 Ss 888/95

Tenor

1.

Das Verfahren wird eingestellt, soweit es die Tatvorwürfe aus der Nachtragsanklage vom 6. April 1995 betrifft (Vorwürfe des zweifachen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen in ... im Zeitraum Januar bis März 1994). Insoweit trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten.

2.

Im übrigen wird das angefochtene Urteil mit den getroffenen Feststellungen aufgehoben und im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die nicht unter Nr. 1.) überbürdeten Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Brilon zurückverwiesen.


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