Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 6 U 222/95

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 05. September 1995 verkündete Urteil der 02. Zivilkammer des Land-gerichts Dortmund unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.100,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 09.02.1995 zu zahlen.

Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen zu 5/7 die Klägerin und zu 2/7 die Beklagte.

Die Kosten der Berufungsinstanz tragen zu 7/10 die Klägerin und zu 3/10 die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beschwer der Parteien: unter 15.000,00 DM.


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