Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 11 UF 69/96

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 28. Februar 1996 verkündete Schlußurteil des Amtsgerichts Warendorf abgeändert.

Der Beklagte bleibt verurteilt, an die Klägerin unter Einschluß der durch das Anerkenntnisurteil vom 29.11.1995 titulierten Beträge beginnend mit dem 01.01.1996 Kindesunterhalt wie folgt zu zahlen:

für 402,00 DM monatlich,

für 324,00 DM monatlich,

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 95 % und der Beklagte 5 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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