Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 5 U 109/96

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 1. März 1996 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden den Klägern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer der Kläger übersteigt nicht 60.000,00 DM.


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