Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - III-2 Ss 1518/96

Tenor

Der Beschluß des Amtsgerichts Dortmund vom 31. Juli 1996 wird aufgehoben.

Das am 19. März 1996 eingegangene Rechtsmittel des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 13. März 1996 ist als Berufung zu behandeln.


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