Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 20 U 99/97

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 27. Februar 1997 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 16.500,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 24.04.1996 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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Zitiert von

Urteil vom Oberlandesgericht Rostock (3. Zivilsenat) - 3 U 151/10
24. November 2011
3 U 151/10 24. November 2011

Referenzen