Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 31 U 59/98

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Land-gerichts Siegen vom 23. Januar 1998 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer der Klägerin übersteigt 60.000,00 DM nicht.


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