Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 18 U 20/98

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18. November 1997 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Anschlußberufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert die Klägerin in Höhe von 14.835,00 DM.


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