Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 6 U 48/98

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 23. Januar 1998 ver-kündete Urteil der Zivilkammer III des Landgerichts Detmold wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsmittels.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beschwer des Klägers: unter 15.000,00 DM.


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