Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 6 U 66/98

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 8. Januar 1998 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.560,00 DM nebst 4% Zinsen seit dem 03.11.1997 zu zahlen.

Die Kosten der 1. Instanz tragen: der Kläger zu 1/10, der Beklagte zu 9/10.

Die Kosten der 2. Instanz trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beschwer des Beklagten: unter 10.000,00 DM.


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