Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 33 U 19/98

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 2. April 1998 ver-kündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dort-mund wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden der Klägerin aufer-legt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert die Klägerin mit weniger als 60.000,00 DM.


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