Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 5 UF 169/98

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 05. März 1998 ver-kündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Bocholt wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden den Beklagten je zur Hälfte auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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